3. Station: Zuständigkeitsprüfung
Im Anschluss an die Befragungen durch die Alliierten prüfte die Zuständigkeitsstelle es West-Berliner Senats, ob die Neuankömmlinge das Notaufnahmeverfahren überhaupt durchlaufen mussten. Aussiedler oder Asylsuchende zum Beispiel wurden an die für sie zuständigen Stellen weitergeleitet.
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