11. Station: Ländereinweisung
Wurde der Aufnahmeantrag genehmigt, entschied der Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens zusammen mit Vertretern der Bundesländer, in welches Bundesland der Flüchtling kam. Je nach Größe, Einwohnerzahl und Wirtschaftskraft der Länder gab es verbindliche Aufnahmequoten; in West-Berlin durfte nur bleiben, wer Verwandte, einen Studien- oder Arbeitsplatz nachweisen konnte. Wünsche der Flüchtlinge wurden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
Nächste Station: Transportstelle


